Bei unqualifizierten Eingriffen in die Maschine können körperliche Schäden oder Sachschäden entstehen. Nur qualifiziertes Personal darf deshalb die Maschine bedienen, reinigen, warten und instand halten.
Qualifiziertes Personal in diesem Sinne sind Personen, die
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mit den Sicherheitskonzepten der Maschine vertraut sind.
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als Personal im Umgang mit der Maschine unterwiesen, eingewiesen und geschult sind sowie den auf Betrieb und Bedienung bezogenen Inhalt der Betriebsanleitung kennen.
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eine entsprechende Einweisung von qualifiziertem Personal erhalten haben.
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aufgrund ihrer Ausbildung, Erfahrung und Unterweisung sowie ihrer Kenntnisse über einschlägige Normen, Bestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften und Betriebsverhältnisse von dem für die Sicherheit der Maschine Verantwortlichen berechtigt worden sind, die jeweils erforderlichen Tätigkeiten auszuführen und dabei mögliche Gefahren erkennen und vermeiden können.
Bediener, die eine Unterweisung an der Maschine erhalten haben und durch regelmäßige Sicherheitsschulungen mit den geltenden Vorschriften und Regeln der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung vertraut sind.
Fachkräfte, die aufgrund ihrer Ausbildung und Berufserfahrung für die Ausführung spezieller Tätigkeiten qualifiziert sind und die eine Unterweisung an dieser Maschine bzw. Anlage erhalten haben.
Fachkräfte können auf Grund ihrer Qualifikation Auswirkungen ihrer Handlungen einschätzen und Risiken erkennen. Zu Fachkräften zählen alle Personen mit einer anerkannten technischen Ausbildung, wie Mechaniker oder Labortechniker. Fachkräfte sind durch regelmäßige Sicherheitsschulungen mit den geltenden Vorschriften und Regeln der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung vertraut.
Elektrofachkräfte, die aufgrund ihrer Ausbildung und Berufserfahrung befähigt sind, an Niederspannungsanlagen im Bereich stromführender Teile zu arbeiten und die eine Unterweisung an der Maschine erhalten haben.
Diese Fachkräfte sind auch damit vertraut, regelmäßig die Funktionsfähigkeit von elektrischen Sicherheitseinrichtungen zu überprüfen und Fehlersuche in elektrisch angetriebenen und gesteuerten Anlagen durchzuführen. Elektrofachkräfte sind durch regelmäßige Sicherheitsschulungen mit den geltenden Vorschriften und Regeln der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung im Besonderen vertraut.
Verfahrens- und Fertigungstechniker, die aufgrund ihrer Ausbildung und Berufserfahrung für die Ausführung spezieller Tätigkeiten in automatisierten Maschinen qualifiziert sind.
Verfahrens- und Fertigungstechniker sind durch regelmäßige Sicherheitsschulungen mit den geltenden Vorschriften und Regeln der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung im Zusammenhang mit automatisierten Systemen im Besonderen vertraut.
Führungskräfte, die aufgrund ihrer Ausbildung und Berufserfahrung befähigt sind, Risiken im Umgang mit Produktionsanlagen zu erkennen und zu bewerten.
Führungskräfte sind mit den geltenden Regeln und Vorschriften der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung vertraut und kennen die Anforderungen an die Gestaltung eines sicheren Arbeitsplatzes.
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Aufgaben |
Bediener (unterwiesene Person) |
Fachkraft |
Elektrofachkraft |
Verfahrens- und Fertigungstechniker |
Führungskraft |
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Transport und Auspacken |
JA |
JA |
JA |
JA |
JA |
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Inbetriebnahme |
NEIN |
JA |
JA |
JA |
JA |
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Prozesseinstellungen |
JA |
JA |
JA |
JA |
JA |
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Bedienung |
JA |
JA |
JA |
JA |
JA |
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Sicherheitsprüfungen |
NEIN |
JA |
JA |
NEIN |
NEIN |
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Fehlersuche allgemein |
JA |
JA |
JA |
JA |
JA |
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Fehlersuche mechanisch |
JA |
JA |
JA |
JA |
JA |
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Fehlersuche elektrisch, jegliche Arbeit im Schaltschrank |
NEIN |
NEIN |
JA |
NEIN |
NEIN |
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Wartung |
JA |
JA |
JA |
JA |
JA |
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Reparatur |
NEIN |
JA |
JA |
NEIN |
NEIN |
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Stilllegen |
NEIN |
JA |
JA |
JA |
JA |
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Demontage |
NEIN |
JA |
JA |
JA |
JA |
