Die Gefahrenanalyse/Risikobeurteilung bestimmt, welche Schutzeinrichtungen notwendig sind, z.B. Abdeckungen, Schutzfenster, Schutzgitter, Maschinenumhausungen.
Geschlossene Gehäuse
Die Module der Maschine bzw. Anlage sind so weit technisch möglich als geschlossene Gehäuse ausgeführt.
Bedienerseitige Öffnungen mit Lichtschranke
Die Öffnungen zur Bereitstellung von vollen Magazinen und zum Abführen der leeren Magazine sind jeweils mit einer Lichtschranke (nichttrennende Schutzeinrichtung) gegen Gefahren durch mechanische Bewegung abgesichert; bei fahrendem Magazin-Hubtisch bewirkt eine Unterbrechung der Lichtschranke einen sicheren Stopp (Safe Torque Off STO nach DIN EN 61800-5-2) des Magazins.
Offene Riemenbänder
Die offenen Riemenbänder am Arbeitsplatz und den Pufferbändern sind mit entsprechenden Warnhinweisen zur Quetschgefahr ausgestattet:
Schlagtaster NOT-AUS
In Not-Situationen kann die Maschine durch Betätigen eines Not-Aus-Schaltgerätes sicher gestoppt werden.
Servicetüren
Die Servicetüren an den Modulen sind durch Türschalter abgesichert (trennende Schutzeinrichtung mit Verriegelung). Beim Öffnen werden die Antriebe abgeschaltet.
Wartungsöffnungen
Wartungsöffnungen sind nur mit Werkzeug zu öffnen, so dass der Zugang auf Fachpersonal beschränkt ist.
Schaltschränke
Der Zugang zum Schaltschrank ist nur mit Spezialschlüssel möglich und somit beschränkt auf Elektrofachkräfte.
