Persönliche Schutzausrüstung:
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Der Betreiber der Anlage stellt die erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen zur Verfügung: z. B. Schutzbrille, Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Gehörschutz.
Prüfung der Sicherheitseinrichtungen:
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Alle vorhandenen Sicherheitseinrichtungen regelmäßig prüfen.
Informelle Sicherheitsmaßnahmen:
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Die Betriebsanleitung ständig an der Anlage aufbewahren.
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Ergänzend zur Betriebsanleitung die allgemeingültigen sowie die örtlichen Regelungen zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz bereitstellen und beachten.
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Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Anlage in lesbarem Zustand halten und gegebenenfalls erneuern.
Schulung des Personals:
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Nur geschultes und eingewiesenes Personal darf an der Anlage arbeiten.
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Die Zuständigkeiten des Personals für das Bedienen, Umrüsten und Warten klar festlegen.
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Anzulernendes Personal darf nur unter Aufsicht einer erfahrenen Person an der Anlage arbeiten.
