Der Betreiber verpflichtet sich, nur Personal an der Maschine arbeiten zu lassen, das
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entsprechend den auszuführenden Tätigkeiten ausreichend ausgebildet wurde,
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mit den grundlegenden Vorschriften für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz vertraut und von qualifiziertem Personal in die bestimmungsgemäße und sichere Handhabung der Maschine eingewiesen ist,
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die Sicherheitshinweise in dieser Dokumentation gelesen, verstanden und umgesetzt hat.
Beachten Sie bitte im Interesse aller Beteiligten die folgenden Anweisungen:
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Stellen Sie ergänzend zu dieser Dokumentation allgemeingültige, gesetzliche und sonstige verbindliche Regelungen zur Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und Umweltschutz bereit und instruieren Sie das an der Maschine beschäftigte Personal darin!
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Ergänzen Sie diese Dokumentation um Anweisungen zur Berücksichtigung betrieblicher Besonderheiten, z. B. hinsichtlich Arbeitsorganisation, Arbeitsabläufe, eingesetztem Personal (einschließlich Aufsichts- und Meldepflicht)!
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Unterweisen Sie das an der Maschine beschäftigte Personal über die Brandmelde- und Brandbekämpfungsmöglichkeiten sowie den Standort und die Bedienung von Feuerlöschern!
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Legen Sie die Zuständigkeiten des Personals für das Bedienen, Einrichten, Warten etc. eindeutig fest!
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Überprüfen Sie das sicherheits- und gefahrenbewusste Arbeiten des Personals in regelmäßigen Abständen!
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Treffen Sie Maßnahmen, damit die Maschine nur in sicherem, funktionsfähigem Zustand betrieben wird!
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Lassen Sie die Maschine in den in dieser Dokumentation angegebenen Wartungsintervallen warten!
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Lassen Sie keine Instandsetzungsarbeiten ohne vorherige Rücksprache mit dem Hersteller durchführen!
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Lassen Sie ohne schriftliche Genehmigung des Herstellers keine baulichen Veränderungen oder Programmänderungen durchführen!
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Der Transport und das Aufstellen der Maschine darf ausschließlich nur durch den Hersteller erfolgen (auch innerbetrieblich)!
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Regeln Sie durch strenge Vorschriften, dass Personen, die nicht mit Hilfe der Sicherheitshinweise in die Restrisiken der Maschine eingewiesen wurden, den Gefahrenbereich der Maschine nicht betreten dürfen!
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Der Betreiber muss ein wirksames Blitzschutzkonzept mit Überspannungsschutz in der bauseitigen elektrischen Maschine konzipieren.
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Die Maschine darf nur unter Berücksichtigung der in den technischen Daten definierten Umgebungsbedingungen betrieben werden.
