Grundsätzlich gelten unsere „Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen“. Diese stehen dem Betreiber spätestens seit Vertragsabschluss zur Verfügung. Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden sind ausgeschlossen, wenn sie auf eine oder mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
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nicht bestimmungsgemäßer Verwendung,
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unsachgemäßes Montieren, Inbetriebnehmen, Bedienen, Warten und Rüsten der Anlage,
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Betrieb ohne Sicherheitsüberprüfung im Zuge der Erstinbetriebnahme,
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nicht funktionsfähigen oder außer Betrieb gesetzten Sicherheitseinrichtungen,
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Wartung, die nicht in den vorgeschriebenen Intervallen und / oder nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurde,
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eigenmächtige Umbauten der Maschine bzw. Anlage durch den Betreiber,
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Einbau von anderen Ersatzteilen außer den Original-Ersatzteilen,
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unsachgemäßen Reparaturen,
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Katastrophenfälle durch Fremdkörpereinwirkung und höhere Gewalt.
